Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenerbe
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Gegenerbe
Miterbe?
- was einer deswegen kann bey bringen ..., waß er in solchen gütern erbessert und gepflanzet, daß der gegenerbe, dafern er das gut will haben, solche beserung zu verlegen schuldig seye1651 Breidenbach 96Faksimile - in Google Books