Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenrecht
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Gegenpfand
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Gegenpflicht
Gegenprobe
Gegenprobierer
Gegenquittung
Gegenrabisch
Gegenrechnung
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I
Gegenklage
- so der kläger oder sein anwaldt das gegenrecht nicht annemen wölt, sol er im fürrechten auff sein klag zu handlen auch nicht gehört werden1534 MainzUGO.(Saur) 7r
- BadLR. 1622 I 18, 3
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- von der gegenclag oder vom gegenrechtenoJ. Wolff,GerichtsverfHochstAugsb. 336
- SchwäbWB. III 178
II
Recht gegenüber der Gegenpartei
- meinem gn.h. vorbehalten sein gegenrecht und zu suchen sein kostung und scheden ... die mug er suchen wie recht ist1468 FRAustr. II 340Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- würde dann ainer gegen dem andern das gegenrecht bruchen1523 ÜberlingenStR. 329Faksimile (ca. 87 KB)
- vom recht der schuld-herrn vnnd der schuldiger kegenrecht1583 SiebbLR. III 3 Übschr.Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- ist eines e. raths ... befehl, daß ein ieder, deme dergleichen wider recht begegnet, ... solches ... anzeigen solle, damit gebuehrendes gegenrecht ... observiret werde1650 NördlingenStat. 219Faksimile (ca. 173 KB)
III
entsprechend dem Recht der Gegenseitigkeit
- für frömbte solle das gegenrecht in obacht genomen werden1523 GrW. VI 369Faksimile (ca. 279 KB)
- 1584 GraubdnRQ. IV 225
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- solle er nit mehr rechts haben als ein hiesiger gnoß ..., wo das gegenrecht nicht anders begehrt1736 EngelbergThalr. 136Faksimile - in Google Books
- wegen des wörtleins gegenrecht ist die erklärung darüber gegeben worden: es solle diesen verstand haben, daß man fremde und heimsche als sich selbsten gleich halten wolle1740 Mohr,GS. 86Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- 1770 Jörimann,JagdrBünd. 199