Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gegenrecht

Gegenrecht


I Gegenklage
II Recht gegenüber der Gegenpartei
  • meinem gn.h. vorbehalten sein gegenrecht und zu suchen sein kostung und scheden ... die mug er suchen wie recht ist
    1468 FRAustr. II 340
  • würde dann ainer gegen dem andern das gegenrecht bruchen
    1523 ÜberlingenStR. 329
  • vom recht der schuld-herrn vnnd der schuldiger kegenrecht 
    1583 SiebbLR. III 3 Übschr.
  • ist eines e. raths ... befehl, daß ein ieder, deme dergleichen wider recht begegnet, ... solches ... anzeigen solle, damit gebuehrendes gegenrecht ... observiret werde
    1650 NördlingenStat. 219
III entsprechend dem Recht der Gegenseitigkeit
  • für frömbte solle das gegenrecht in obacht genomen werden
    1523 GrW. VI 369
  • 1584 GraubdnRQ. IV 225
  • solle er nit mehr rechts haben als ein hiesiger gnoß ..., wo das gegenrecht nicht anders begehrt
    1736 EngelbergThalr. 136
  • wegen des wörtleins gegenrecht ist die erklärung darüber gegeben worden: es solle diesen verstand haben, daß man fremde und heimsche als sich selbsten gleich halten wolle
    1740 Mohr,GS. 86
  • 1770 Jörimann,JagdrBünd. 199
unter Ausschluss der Schreibform(en):