Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindsentzug

Gemeindsentzug

Schädigung der Alpgenossen durch unerlaubtes, vorzeitiges Auftreiben von Vieh
  • durch diesen gemeindsentzug verfällt der übertretter in eine strafe von ieden stück 48 kr.
    1819 Tirol/ÖW. III 149 Anm.