Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschworenenmontag

I
  • 1 Montag, an dem Gericht abgehalten wurde
  • 2 übertragen auf die den Gerichtssitzungen folgenden Schmausereien
II insbesondere 1. Montag nach Dreikönigstag
  • 1 an dem obrigkeitliche Personen gewählt und vereidigt wurden
  • 2 an dem in Siebenbürgen heute noch Dienstbotenwechsel stattfindet und ehemals Schmausereien der Zünfte abgehalten wurden