Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geselle
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geselda
I in althochdeutschen Glossen
II gleichgestellter bzw. gleichberechtigter Genosse
- 1 Gefährte, Freund, Begleiter
- 2 Amtsgenosse, Kollege
- 3 Geschäftsteilhaber, Gesellschafter
- 4 Mitunternehmer, Arbeitskamerad im Bergbau; Bergarbeiter
- 5 Gesamtschuldner
- 6 Gesamtgläubiger
- 7 Teilhaber, Mitinhaber
- 8 Komplize, Mittäter
- 9 Bundesgenosse
III absolute Bedeutungen
- 1 Mitglied von Vereinigungen verschiedener Art
- 2 junger Mann, Junggeselle
- 3
- 4 "Hoch und Niedrig"
- 5 ""Gesellen von der grünen Tente" hießen ursprünglich die Mitglieder des zur Zeit des Genter Krieges (1450-53) in Gent organisierten Freiwilligencorps (la verte tente), welche gegen die die Umgegend von Gent plündernden burgundischen Besatzungen der nachbarstädte Streifzüge unternahmen; später wird die Bezeichnung auch auf die flüchtigen Bewohner des 1467 durch Karl den Kühnen zerstörten Lüttichs angewandt"
- 6 im absprechenden Sinne
IV unselbständiger Gehilfe
- 1 Handwerksgeselle (zwar in der Gesellenbruderschaft, aber noch nicht in der Meisterschaft aufgenommen)
- a
- -- halber Geselle: Zwischenstufe zwischen Lehrjungen und vollgültigen, in die Gesellschaft aufgenommenen Gesellen
- b
- c Amtsbruder, der für andere arbeitet
- d dem Meister untergeordneter Arbeiter
- e Meister, der nicht in den Zunftvorstand aufgenommen
- 2 unselbständiger Kaufmann, Gehilfe, Kommis
- 3 Amtsgehilfe verschiedenen Ranges
- 4