Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesetzgeber

jmd. der zur Gesetzgebung berechtigt ist, die Gesetzgebung ausübt; Person oder Körperschaft, die Gesetze verfasst und erlässt
von Gott
allgemein von einem Tonangebenden
-- von Gott
-- allgemein von einem Tonangebenden
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