Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewähr/gewähr
Gewähr
, GewereI Besitzeinweisung, Investitur in liegendes Gut
II Besitz(recht), tatsächliche Innehabung
- 1 an Fahrhabe
- 2 an andern Vermögensstücken
- 3 an Herrschaftsrechten
- -- an Wappenrecht
- 4 an Leuten; Gewalt des Herrn oder Vormunds
III Besitz(recht), tatsächliche Innehabung an liegenden Gütern. Sprachgebrauch
- 1 Begründung, Dauer und Ende erhellen vor allem aus der Zeitwortverwendung
- 2 die Arten des Besitz(recht)es werden namentlich durch Adjektive unterschieden
- a zur Bezeichnung der tatsächlichen Ausübung des wirklichen Gebrauchs: habende, brauchende, leibliche und so weiter
- b zur Bezeichnung des Ungestörtseins: ruhige, stille, friedliche, bedächtliche und so weiter
- c unabgeleitete
- d erbliche ererbte, vererbbare Gewähre des Erben
- e eigen(tlich)e Gewähre des Eigentümers
- f gleiche gemeinschaftliche, mit gleichen Rechten
- g gewaltige kraft Vollmacht
- h dienstliche kraft Dienstrechts
- i beschlossene unter Schlüssel
- j geworchte Gewähr künstliches Gehege
- k gemeine, bloße ohne Bezug auf einen Besitztitel
- l rechte rechtswirksame
- -- redliche
- m unrechte, raubliche fehlerhafte
- n verdunkelte feste Verbindungen:
- 3 in Paarformeln
IV bücherliche Eintragung des Besitzwechsels, grundbücherliche Sicherung
- 1
- 2 Gebühr für Eintragung ins Grundbuch und dergleichen
- 3 Urkunde, Grundbuchauszug
- 4 Grundbuchstelle
- 5 Ersitzung
- 6 Flächenmaß im Bergbau
V Bürgschaft, Sicherheitsleistung, Haftung
VI Sicherstellung des Käufers, Gewährleistungspflicht des Verkäufers
- -- Anerkennung
VII Urheberbenennung, laudatio auctoris
VIII Sicherheitsleistung im Prozeß, Klagegewähre
X Recht, Brauch, Sitte, Herkommen, Gewohnheit
XI Wert
XII Zustand
XIII Währung
XIV Gewahrsam
XV Ware
I ergeben, gehorsam, zuverlässig
- -- meist in der Paarformel getreu und gewähr
II echt, glaubhaft