Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewalthaber

I Bevollmächtigter, Stellvertreter bei allerlei Rechtsgeschäften und im Rechtsgang
II Vertreter einer Herrschaft, einer Obrigkeit
III Vorsteher einer Gemeinde, Gemeinde-Beigeordneter
  • -- Säckelmeister
IV Inhaber der Gewalt, der sie jedoch als Vollmacht weitergibt