Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Haber
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habdig
Habe
haben
Habende
habendig
Habenichts
Habenichtshandwerker
Habenichtssteuer
Habentum
(Habenung)
I Eigentümer, Besitzer und dergleichen
II insbesondere Inhaber, Vorweiser einer Urkunde