Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hausangehörigkeit

Hausangehörigkeit

  • soll der bischov nie einige streitigkeit der weltliche unterthanen ... an sich ziehen und werden ... die vorwände der hausangehörigkeit ... für unkräftig ... erklärt
    1807 Baden/DZKirchR. 12 (1902) 204