Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hebe

I Grundbedeutung Anhalt, Stütze, dann Empor- oder Aufheben
II Archenbau zur Abwehr des Wassers
III Stauhöhe bei Mühlen
IV das Aufheben des Stabes als Zeichen des Beginns einer gerichtlichen Handlung und diese Handlung selbst
V Erhebung von Leistungen und diese Leistungen selbst
  • 1 von einem Gute: Nutzung
  • 2
  • 3 Drescherlohn