Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Heber
Artikel davor:
heben
hebendig
(Hebene)
1hebenen
2hebenen
(Hebenschaft)
1Hebenung
2(Hebenung)
(Hebenzeit)
Hebeopfer
I Person, die etwas hält
II Person, die (oder Werkzeug, mit dem man) etwas hebt
III einer, der etwas (einen Streit) beginnt
IV einer, der Leistungen einhebt