Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hindernis
Artikel davor:
Hindannrichtung
hindannsagen
hindannscheiden
hindannteilen
hindannweisen
Hinde
Hinder
Hinderkost?
hinderlich
hindern
I körperliche Vereitelung oder Beeinträchtigung eines Erfolgseintritts
- 1 Gefangennahme
- 2 Arrestierung (Beschlagnahme)
- 3 Behinderung des Verkehrs (insbesondere durch Zölle)
- 4 Störung in Besitz oder Rechtsausübung
- 5 Störung im normalen Ablauf eines Vertragsverhältnisses
II übertragen: Vereitelung oder Beeinträchtigung eines Erfolgseintrittes
- 1 durch Willensäußerung einer Person
- a Widerspruch, Anspruchserhebung
- α allgemein
- β Beispruch der Erben
- γ gegen Ausübung eines Rechts oder gegen Wirksamkeit eine Rechtsgeschäfts
- b Weigerung, Verzug
- 2 als Rechtslage
III in Verbindung mit Substantiven: Ansprache, Beschwernis, Brake, Eintrag (und Innenbehaltung), Irsal, Krot, Schaden, Vordreet, Verzug, Widerrede, Widerspruch, Widersprechen