Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hinterfall

I allgemein wie Heimfall 
II Rückfall eines zur Leibzucht (an einen überlebenden Eheteil) überlassenen Vermögens an den Erben (Kind oder sonstige Verwandtschaft)
  • -- das danach anfallende Vermögen selbst
III Todfallsabgabe