Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hirtenstab
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Hirtenpfründe
Hirtenrecht
Hirtenschlüssel
Hirtenschutt
Hirtenschüttgeld
Hirtensohn
Hirtensprengel
I körperlich
- 1 Abzeichen des Hirten (-amtes)
- 2 Wahrzeichen bei der Verleihung des Hirtenamtes
- 3 als Gegenstand, auf den eine Versicherung (Eid) erfolgt
II übertragen
- 1 (Recht der) Hirtenbestellung, verbunden mit Flurgerichtsbarkeit, Hirtschaft (I 2)
- 2 Hirtenamt
III Stab eines kirchlichen Würdenträgers und die von Inhabern eines solchen ausgeübte (niedere) Gerichtsbarkeit