Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzgewächs

Holzgewächs

Gehölz beziehungsweise sein Holzertrag
  • wisten ... dem pastoir ... den ziehenden der kirchen ... zu; und das holzgewaß zu behoef der kirchen, so der pastoir eigen busche hette
    14. Jh. RhW. II 2 S. 99
  • das bey der stätte befindliche holzgewächs ... dem eigenbehörigen nicht erlaubt ist, ... zu verkaufen
    1768 SammlVerordnHannov. I 406