Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Holzhieb

Holzhieb

Fällen von Waldbäumen

I allgemein
  • mithin [soll] der holzhieb nur von zeit zu zeit zum besten der particularhaingerichtscasse vorgenommen ... werden
    1772 AnnNassau 67 (1956) 157
  • diese forst-commission soll ... uͤber den holzhieb und holzverkauf ... die aufsicht fuͤhren
    1803 SammlBadStBl. I 60
  • das verdienst mehrerer unserer forstbedienten, die sich bis daher bemuͤhet haben, durch regelmaͤßige ... fuͤhrung der holzhiebe eine der vorzuͤglichsten ihrer dienstespflichten zu erfuͤllen
    1810 SammlBadStBl. I 757
II Holzschlag(recht) insbesondere der Markgenossen(schaft)
  • die erbexen ... haben ... sich den freyen holtzhieb sammt einigen anderen gerechtigkeiten nach und nach angemasset
    1763 Piper,MR. 84
  • der freie holz- oder axthieb 
    1808 Hagemann,PractErört. V 101
  • JbGrafschMark 11 (1898) 163
unter Ausschluss der Schreibform(en):