Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Hüttensteiger

Hüttensteiger

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dem Hüttenmeister (I 1) untergeordneter leitender Bediensteter in einer 2Hütte (VI) 
  • naͤchstdem [Hüttenmeister] hat man ... huͤttensteiger 
    1757 Estor,RGel. I 224
  • huͤtten-steiger: ein steiger bey einer schmelzhuͤtte, welcher derselben unter dem huͤttenmeister vorgesetzt ist
    1783 Krünitz,Enzykl. 27 S. 358