Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Inmann
Artikel davor:
inlandes
inländig
Inländiger
inländisch
Inleuthäusel
Inleutsteuer
Inleutteiding
(inlich)
inliegen
Inlieger
Inmann
, InleuteI Einwohner einer Stadt
- 1 im Unterschied zu Ausmann
- 2 im Unterschied zu 1Bürger städtischer (oder Markt-) Einwohner ohne Bürgerrecht (V)