Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktgeld

Jahrmarktgeld

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zum Jahrmarkt fällig werdende Geldleistung

I als Abgabe an den Marktherrn

I 1
  • item von jarmargktgelde ... by 50 sex 31 gr.
    1443 NMittThürSächs. 12 (1869) 471
  • [Einnahmeregister der Stadtrente:] jahrmarktgelder 15 fl. 5 kr.
    1795 FriedbergGBl. 7 (1925) 59 [urkundlich?]
I 2 insbesondere als Abgabe der Brauer und Bierwirte an den Krüger und die Gemeinde
  • [wie auch von den Brauern] kein jahrmarckt-geld ... von denen bierwirthen entrichtet ... werden soll
    1713 CCMarch. IV 4 Sp. 148
  • da ... die brauer und bierwirthe ... genöthigt worden, ... sowohl dem krüger als der gemeinde allerlei eigenmächtige imposten, unter dem namen ... jahrmarckts- ... geld ... zu erlegen
    1714 CCMarch. IV 4 Sp. 165
  • 1724 CCMarch. VI 2 Sp. 267
II als Gabe der Schüler an den Schulmeister
  • jahrmarktgeld sollen sie geben ... auff Mariae geburt ein jeder, was er will
    1602 Mecklenburg/Nyström,Schul. 166
III als Reichung des Heilig-Geist-Spitals zu Pritzwalk an die Armen
IV Teil des Gesindelohns
  • eine magd so bey einem handwerker dienet ... jahr-markts-geld 8 gr.
    1766 NCCPruss. IV 542
  • 1810 NCCPruss. XII 2 Sp. 988
unter Ausschluss der Schreibform(en):