Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrmarktgeld

zum Jahrmarkt fällig werdende Geldleistung
I als Abgabe an den Marktherrn
  • 1
  • 2 insbesondere als Abgabe der Brauer und Bierwirte an den Krüger und die Gemeinde
II als Gabe der Schüler an den Schulmeister
III als Reichung des Heilig-Geist-Spitals zu Pritzwalk an die Armen
IV Teil des Gesindelohns