Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Jahrtag

I ein jährlich wiederkehrender und besonders begangener Tag
  • 1 jährliche Gedächtnisfeier zum Seelenheil Verstorbener; Jahrdächtnis 
    • a allgemein auf Grund einer frommen Stiftung begangenes Jahrdächtnis (oberdt.)
    • b insbesondere mit dem Attribut ewig (VII) 
  • 2 Neujahrstag
  • 3 Tag des Jahrdinges 
  • 4 jährlicher Festtag einer gesellschaftlichen Vereinigung
  • 5 Tag eines Heiligen, insbesondere als Termin für Abgaben
  • 6 Geburtstag
II Frist
  • 1 einjährige Frist zur Ablegung der Zeugenschaft bei einem Verkauf?
  • 2 die Summe der Tage eines Jahres, insbesondere Zahlungstermin bei Zahlung in Jahresraten