Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Joppe

Joppe

, Juppe
I männliches oder weibliches Kleidungsstück
  • 1 allgemein
  • 2 als Gegenstand von Kleiderordnungen
  • 4 (Leder- oder wattierte) Joppe als Ausrüstungsstück des Kriegers
  • 5 als Naturallohn
  • 6 strafweise Entziehung der Joppe der Feldschergen
  • 7 in Bestimmung über die Breite eines Weges
II übertragen: wohl Schließvorrichtung für Gefangene