Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kämpfer

I im gerichtl. Zweikampf, auch als (rechtlose) Lohnkämpfer
II im Zweikampf außerhalb eines Gerichtsverfahrens; wie Kampf (B; C)
III übertragen
  • 1 in der Auseinandersetzung zwischen Gut und Böse; zu Kampf (F I) 
  • 2 im Sängerwettstreit
  • 3 im Kampf mit einem Fabelwesen
  • 4 Mythologie
IV im Rechtssprichwort