Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammer
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kammen
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Kammenschmied
(Kammenschürfer)
I ursprünglich Gewölbe
II Baulichkeiten allgemein
III insb. am Hof (II 9)
- 1 Schatzkammer (Silberkammer), Aufbewahrungsraum für Einkünfte und persönliches Vermögen (Schatulle) und das Vermögen selbst; offen zu IV
- 2 fürstliches Privatgemach (Leibkammer), manchmal auch fürstliches Kabinett
IV (zentrale) weltliche (Finanz-)Verwaltung bzw. Behörde; später Kollegium der zur Verwaltung der Staatswirtschaft bestellten Räte und Bedienten; nicht immer scharf zu trennen von Kammer (III); auch Rentkammer
- 1 Kaiser, König, Reich betreffend
- 2 den Territorialherrn betreffend; in Böhmen und Schlesien seit 1526 der Kammer (IV 3 b) unterstellt
- 3 Hofkammer (I) als zentrale (Finanz-)Behörde für Reich und Erblande
- 4 Schatzkammer als zentrale Finanzbehörde für ober- und niederösterreichische Lande König Maximilians I. zu Innsbruck (später unter Aufsicht der Hofkammer [Kammer IV 3])
- 5 Amt eines Kämmerers
- 6 Staatsschuldenverwaltung in der Grafschaft Lippe
V insb. von der territorialen Zentralbehörde abhängige Landes(Provinz-)kammer, sog. Mittelbehörde
- 1 in Österreich zwischen 1500 und 1565 sowie nach 1665 Finanz-, Kriegs- und allg. Verwaltung in den einzelnen Ländern und Ländergruppen, seit 1709 straffer der Hofkammer unterstellt
- 2 in Preußen
- a zunächst Provinzialbehörde für Domänen- und Regalienverwaltung, seit 1723 mit der Regionalbehörde für Kriegs-, Polizei- und Steuerwesen zur Kriegs- und Domänenkammer als regionale Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) mit Jurisdiktionsbefugnissen vereinigt, seit 1808 reine Verwaltungsbehörde
- b im Verwaltungsbezirk der kurmärkischen Kammer: sogenannte "prinzliche Gesamtkammer" zur Verwaltung des Prinzenvermögens (Güter und Ämter), 1737 eingerichtet für die drei jüngsten Söhne Friedrich Wilhelms I.
VI geistliche Finanz- oder Verwaltungseinrichtungen
- 1 landesfürstliche; wie Kammer (IV 2)
- 2 bei klösterlichen Orden und Stiften
- 3 insbesondere beim Deutschen Orden
- 4 päpstlich
VII Einrichtung aus dem städtischen Bereich
- 1
- a Rats-, Amts-, Zunftstube
- b Versammlungsraum der Bürgerschaftsältesten in Riga und die Körperschaft der Landräte und Kreisdeputierten
- 2 städtische Verwaltungs-, insbesondere Finanzbehörde und -kasse
- 3 wie Kaufkammer
- 4 Warenniederlage, Eisen-, Salzkammer
VIII Bezeichnung für eine Stadt, Pfalz oder ein Land
IX im Bergbau und in der Bergverwaltung
- 1 technische Bezeichnung beim Abbau
- 2 örtliche Bergbauverwaltung unter einem Kammergrafen
X ständischer oder parlamentarischer Körper
XI in der Rechtsprechung bzw. Gerichtsorganisation
- 1 Gericht
- a königliches (kaiserliches) Kammergericht (I 1) und seit 1495 auch Reichskammergericht (Kammergericht I 2)
- b fürstliches (landesherrliches) Obergericht
- c Schöffengericht (vgl. unten 2)
- d Femgericht
- e Zunftgericht
- f Gegensatz zu Vierschar (und Niedergericht)
- g städtisches Untergericht,wie Kämmereigericht, Kämmergericht
- 2 Sitz eines Gerichts
XII Gefängnis
XIII umschlossene Abteilung im Weinberg und im Gelände überhaupt
XIV in der Weidmannssprache