Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerkollegium

Kammerkollegium


I entsprechend Kammer (IV-VI) 
Sachhinweis: 1685 v.Schröder,Kammer 21ff.; 1782 Scheidemantel,Repert. I 467f; P. Albrecht, Das Domänenwesen im Hzgtum Sachsen-Altenburg (1905) 56; Pischel,VerwWeimar II 138ff.; Brschw.-Wolfenbüttel/KorrBlGesamtv. 88 (1951) 170; v.d.Ohe,LünebVerw. 77; Rüfner,VerwPreußen 57
  • hat man ... eine collegialische verfassung beliebt, so versteht man unter kammer, oder kammercollegium, eine von dem regenten nieder gesetzte, aus einem praͤsidenten, director und verschiedenen raͤthen bestehende, mit erforderlicher gewalt und ansehen versehene gesellschaft, welche ... der ihr anvertrauten verwaltung des kammeralwesens auf bestaͤndig vorstehen, und ... die darin vorfallenden wichtigsten angelegenheiten nach der mehrheit der stimmen ... entscheiden
    1785 Krünitz,Enzykl. 33 S. 208
  • demnach i.k.m. der liefflaͤndischen ritterschaft ... gnaͤdigst versprachen, dieselbe mit einem ritterhause zu beneficiren ..., so wollen sie dero cammer-collegium gnaͤdigst beordern, um die mittel dazu anzuordnen
    1662 SammlLivlLR. II 305
  • das geheime cammer-collegium 
    1667 JbOldenb. 54 (1954) 97
  • was ... dero mir [dem Kammersekretär] vorgesetztes kammercollegium ... befehlen werden
    1713 ActaBoruss.BehO. I 349
  • das hoch-fuͤrstliche cammercollegium 
    1730 Brandenburg-Ansbach/Moser,Hofr. I Beil. 228
  • unserm fuͤrstlichen cammercollegia ... die besorgung unsrer fuͤrstlichen domainen, hauswesens und saͤmtlicher cammeral-einkuͤnfte ... obliegt
    1734 Brandenburg-Ansbach/Elsaeßer,BeitrKanzlei. 127
  • das zahlbare kammerkollegium 
    1734 Stern,JudSüß 53
  • 1751 ActaBoruss.BehO. IX 101
  • 1758 v.Justi,Staatsw. II 89 226, 543, 671
  • es giebt ... mittelmaͤßige staaten, worinn mehr als ein kammercollegium befindlich, und kleine fuͤrstenthuͤmer und grafschaften, wo die saͤmmtlichen cameral-angelegenheiten nur von einem cammercollegio besorget werden
    1767 Krünitz,Enzykl. VIII 182
  • vollstreckung an derer, vor das cammer-collegium gehöriger jura privatorum
    1770 CSax. I 985
  • dem fuͤrstl. cammercollegio, als welchen die direction der fuͤrstl. domainen- und cammer-intraden besonders anvertrauet
    1775 BrschwWolfenbPromt. I 147
  • 1776 Bergius,NPolKamMag. II 2
  • daß das oeconomicum noch fernerhin bey dem cammercollegio verbleiben ... solle
    1779 v.Bradish,GoetheBeamt. 204
  • die koͤniglichen cammer-collegia sollen zufoͤrderst alle ihnen zugekommenen listen ... genau erwegen
    1782 NCCPruss. VII 1532
  • ein gemeinschaftliches cammercollegium uͤber ganz Teutschland moͤglich, und nach reichsgrundgesezzen eingerichtet, rechtens seyn koͤnne, ist gewis, aber bisher fehlt dergleichen. dagegen hat ieder landesherr das recht, cammercollegien anzuordnen
    1782 Scheidemantel,Repert. I 467
  • 1786 Krüger,PreußManufakt. 576
  • das märcksche kammer collegium wird durch eine verstärkung ... in den stand gesetzt, den ihm neu angewiesenen geschäfts crayss zu bearbeiten
    1803 Botzenhart,Frhr.v.Stein I 422
  • in manchen laͤndern concurrirt das cammercollegium mit der regierung
    1808 v.Berg,PolR. III 573
  • 1809 Vaupel,Stimmen 116
  • die nach der uebergabe der vestung Breslau im königl. kammer collegio geschehene große veränderung
    1810 ZSchles. 2 (1858) 92
  • sind hoͤchstdieselben [Herzog] keineswegs gemeint, in der zeitherigen verwaltungsart des kammervermoͤgens durch das kammercollegium eine wesentliche aenderung eintreten zu lassen
    1818 Gotha-Altenburg/Pölitz,Verf. I 2 S. 780
  • 1818 Weber,SachsKR. I 1 S. 162
II am Reichskammergericht
  • [der] kammerrichteramtsverweser ... wird bey einer gaͤnzlichen erledigung [der Kammerrichterstelle] von dem kammercollegio allein ... ernannt
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 72
  • 1791 Malblank,Kanzleiverf. II 546
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