Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kammerrevenue

Kammerrevenue

Einkünfte einer Kammer (V 2 und IV 2)
  • es ... mit vermehrung der churfuͤrstlichen intraden, sonderlich den cammer-revenuͤen zu der noͤthigen perfection bey weitem noch nicht gebracht worden
    1700 HistBeitrPreuß. II 95
  • wir [König] befehlen ... allen unsern justitz-collegiis und cammern ... daruͤber ... zu halten ..., daß die uns zukommende praestanda oder cammer-revenuen ... jaͤhrlich richtig einkommen
    1709 CCMarch. V 3 Sp. 361
  • die veränderungen in den kassen, da die königl. domainen- und kammer-revenuen getheilt ... haben ... allerhand nachtheil causiret
    1711 ActaBoruss.BehO. I 133
  • die königliche kammerrevenuen würden durch diese verlegung [Transferierung der magdeburgischen Kollegien nach Halle] merklich geschmälert
    1714 ActaBoruss.BehO. I 760
  • schulen, waysen-haͤuser, kirchen, ... so ... die herrschafft selbst von ihren cammer-revenues zu errichten verordnet haben
    1754 Moser,Hofr. I 159
  • ein nahmhaftes quantum an geld ... aus dero kammerrevenuͤen 
    1761 Hessen-Kassel/v.Berg,PolR. V 147
  • werden von den kammer- oder domaͤnenrevenuͤen, welche vornehmlich aus den kammerguͤtern und regalien entstehen, die ausgaben des civiletats bestritten
    1776 Preußen/Krünitz,Enzykl. VIII 184
  • einen ... zehnden von dem vieh ..., den sich ... die kaiser als eine kammerrevenue selbsten zugeeignet
    1793 Lang,Steuerverf. 32
  • 1811 v.Erffa,Steuern 65