Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampfstück
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Kampfübung, Kampfgriff, Fechterstreich; auch Kampfhandlung selbst
- wen er [der Gegner] sich aufricht, so du in in dem hacken hast, so nim das stuck das haiszt die halb luft und ist ain rechtz kampfstuck15. Jh. Serapeum/DWB. V 156
- 1549 SchwäbWB. VI Nachtr. 2261
- kampffstuck / geschwinde vnd listige kriegß thaat1561 Maaler 241
- 1575 Stuttgart/Wassmannsdorff,Fechtschulen 19
- vil kampfstück wie man ein werffen soll an rück beinbrüch, zum gsicht stechen1589 Dresden/Wassmannsdorff,Fechtschulen 51
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