Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kampftag
Artikel davor:
Kampfschuld
Kampfschwert
Kampfspiel
Kampfstall
Kampfstatt
Kampfstechen
Kampfstecken
Kampfstock
Kampfstreit
Kampfstück
Kampftag
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Zeitpunkt des Beginns der Wehrfähigkeit
- dat varen solden alle de binnen campdagen waren bi al irme rechte13. Jh. SächsWChr. 254Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
II
Tag des Austrags eines gerichtlichen Zweikampfes
bdv.:
Kampfzeit
- um 1275 Schwsp.(L.) LR. Art. 104
Faksimile (ca. 222 KB)
- solle nach solchen sechs wochen u. dreien ein nemlicher kampftage gesetzt werdenum 1447 WürzbZ. I 2 S. 1281Faksimile (ca. 172 KB)
- 15. Jh. TalhoffersFechtbuch 34
- wie man zu kampfftag geit ... vnd spricht ein mann den anderen kaͤmpfflichen an / vnd ist jm darumb nicht gebotten / vnd ist er doch da ze gegen / man sol jhm tag geben nach syner geburt / daß er sich dazů bereit / wann er dann bedarff. den semperfryen gyt man tag vber sechs wochen. dem mittelfryen vier wochen / den dienstmannen vnd allen leuten vber zwo wochen / yetlichem noch siner geburt1609 Schwsp./Goldast I 70Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- kampftag / im alten kaͤyserl. l. r. p. 40 stehet man sol warten biß zu mittage / komt er dan nicht / so sol der klaͤger aufstehen / und sich zu kampf bieten1663 Schottel 529Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- 1691 Stieler 2247
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Artikel danach:
Kampfteiding
Kampfübung
Kämpfung
Kampfvater
Kampfwärtel
Kampfwärter
Kampfwat
Kampfweig
kampfweise