Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsabteilung

Kantonsabteilung


I Einteilung der Helvetischen Republik in Kantone
  • das gegenwärtige missverhältnis der verschiedenen cantone sowie der auf diese cantonsabtheilung gesetzten volks-stellvertretung eine neue eintheilung Helvetiens dringend erfordere
    1799 AktSammlHelvet. IV 1288
II Unterbezirk eines Kantons (III) 
  • [Überschrift:] cantonsabtheilung. der canton bleibt in die nachfolgenden fünf bezirke abgetheilt
    1801 Solothurn/AktSammlHelvet. VII 1530
  • beide kantonsabtheilungen berathen, wie bisher, die instruktion für die gesandtschaften auf die tagsatzungen gemeinschaftlich
    1816 Unterwalden/HdbSchweizStaatsR. 26
unter Ausschluss der Schreibform(en):