Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kantonsgericht
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oberstes Gericht eines Kantons (III), zuständig für Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, gleichzeitig Appellationsinstanz für die Entscheidungen unterer Gerichte, mit gewählter, zahlenmäßig in den einzelnen Kantonen ungleicher Besetzung; in den Kantonsverfassungen (III) von 1814 und später auch als Obergericht bezeichnet; eine der Kantonsbehörden (C) I überhaupt; Stellung im Staatsaufbau
II Organisation
- 1 allgemein
- 2 Zusammensetzung; unterschiedliche Zahl der Mitglieder und ihrer Vertreter in den einzelnen Kantonen
- 3 Stellenbesetzung
- a Ernennung beziehungsweise Wahl der Mitglieder, Vertreter und Anklagevertreter
- b Voraussetzung der Wählbarkeit, Wahlhindernisse
- c Wahlmodus
- d Amtsdauer
- e Ernennung des Präsidenten und der Gerichtsbediensteten, meist durch das Kantonsgericht selbst
- 4 Inkompatibilität von Richteramt und anderen (Kantons) Ämtern
- 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- a Vereidigung
- b Residenzpflicht
- c Amtskleidung
- d Besoldung; Bezug von Gebühren, Aufwandsentschädigung
- e Befreiung vom Militärdienst
- 6 Auflösung und Neubildung von Gerichten
III Kompetenzen
- 1 als Spruchkörper in Zivil- und Strafsachen
- a überhaupt
- b als erste Instanz
- α in Zivilsachen, die nicht zur Zuständigkeit der unteren Gerichte gehören
- β in Strafsachen
- γ insbesondere bei politischen Delikten
- c als zweite (zum Teil letzte) Instanz (in Zivil- und Strafsachen)
- 2 als Aufsichtsorgan
- 3 (gutachtlicher) Anteil an der Gesetzgebung
- 4 Beteiligung an Wahlen und an der Besetzung öffentlicher Ämter
- a Kantontagsatzungdeputierte
- b Richter
- c andere öffentliche Ämter
- 5 Bildung von Kommissionen
- 1 Verhaftung
- 2 Anklage
- 3 Einberufung beziehungsweise Zusammentritt des Gerichts
- 4 Formvorschriften für die Strafverhandlung vor dem Kantonsgericht
- a Öffentlichkeit
- b
- c Verteidigung
- d Aufsicht
- e Protokollführung
- f Beschleunigung des Verfahrens
- g allgemein
- 5 Urteilsbestätigung durch den obersten Gerichtshof
- 6 Strafvollstreckung, einschließlich Strafmilderung
- 7 Revision
- 8 Überweisung eines Falles an ein anderes Kantonsgericht durch die staatlichen Behörde(n)
V Gerichtsgebühren