Kanzleifiskus
Kanzleifiskus
wie Kanzleikasse
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solte ... die obsiegende parthey in notorischem solchem unvermoͤgen stecken, daß sie die huͤlff-gelder ... nicht in parato abfuͤhren koͤnte, so wird man bey der fuͤrstl. cantzley desfals eine solche moder ation halten, daß zwart die mandata immissionis abgefolget, der cantzley-fiscus aber aus den ersten auffkuͤnfften des verholffenen gutes seine contentation unfehlbahr erlangen [wird]1650 BrschwLO. IV 8 S. 101
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die von dem registrator und den cancellisten erhobenen zum gewoͤhnlichen cancelleyfiscus gehoͤrigen sporteln dem hofe berechnet [werden]1783 CCOsnabr. I 2 S. 1041 Anm. Faksimile