Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleiregistratur

I die dem Kanzleiregistrator unterstehende, meist nur Registratur genannte Geschäftsabteilung einer Kanzlei, Aufbewahrungsort des noch nicht archivierten amtlichen Schriftgutes, oft aber auch zugleich Kanzleiarchiv; mitunter auch Bezeichnung für die Aktenbestände selbst