Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleisiegel

Kanzleisiegel

, Kanzleisigillum
wie Kanzleiinsiegel 
I zum Begriff
II Siegelabdruck
  • 1 Arten gemäß der unterschiedlichen rechtlichen Bedeutung des beurkundeten oder beglaubigten Rechtsaktes
    • a geheimes Kanzleisiegel 
    • b "großes", "mittleres" oder ,kleines" Kanzleisiegel 
    • c "ordinäres" Kanzleisiegel 
  • 2 Arten nach der Art der Anbringung
    • a hängendes Kanzleisiegel 
    • b aufgedrücktes Kanzleisiegel 
  • 3 rechtliche Bedeutung: (in den Urkunden häufig in einer stereotypen Wendung am Ende ausdrücklich erwähnte) Bekräftigung der Echtheit und inhaltlichen Wahrheit eines amtlichen Schriftstücks
III Siegelstock
IV Siegelbild