Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kanzleitür

I Eingangstür zu den Amtsräumen einer Kanzlei, die rechtliche Bedeutung vor allem als Ort für den Anschlag öffentlicher Bekanntmachungen, Verordnungen udgl. besitzt
II als Schranke für den Publikumsverkehr einer Kanzlei: