Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kapfgericht

Kapfgericht

Gericht, das auf einem ,Kapf' (Bergkuppe, runder Hügel; vergleiche SchwäbWB. IV 201 und Buck,FlN.2 130) gehalten wird; nur belegt für das Appellationsgericht, das als Mittelinstanz in Zivilstreitigkeiten bis 1664 auf einer vorspringenden Nase des Berggrats tagt, auf dem Schloß Rötteln in Baden liegt, und das auch Siebenergericht genannt wird
  • 1695 Carlebach,BadRG. II 178 [urk.?; vgl. ebd. 83]
  • oJ. Bader,Dorf. II 346 Anm. 346
  • "Rechtsuche ist nur bei diesem sogenannten wochengericht [das der Vogt alle vierzehn Tage in den Dörfern seines Bezirks zu halten hat] gestattet, von dort ist die Appellation an das kapfgericht möglich" 
    oJ. Tacke,BadAgrVf. 41