Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Karrerdienst
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Karr(en)zoll
Karrer
Karrerdienst
, m.
zulassungspflichtige Tätigkeit eines Karrers
vgl.
Karrerei
- sollen ... diejenigen, so um den karrerdienst anzuhalten gesinnet, sich deswegen bey einem ... landsvenner anmelden, welcher selbiges vor die fünfzehen und dannethin vor eine ganze landschaft bringen soll, um von derselben mit dem mehr darzu erwehlt ... zu werden1757 InterlakenR. 632Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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