Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kartenstempel

Kartenstempel

, m.

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I Druckstempel, für dessen Abdruck auf Kartenpapier oder fertigen) (Spiel-) Karten (II) von der Kartenkammer (I) oder einer entsprechenden Behörde eine Gebühr (Stempelsteuer) erhoben wird, auch der Stempelabdruck selbst
  • die auf den nichtgebrauch ... des stempels bestimmten strafen sind auch auf den karten- ... stempel ... zu verstehen
    1784 HdbchÖstGes. VII2 700
  • PreußGS. 1810 S. 122
  • auf dem kartenstempel ist unser königliches wappen nebst dem stempelbetrage ausgedrückt
    1819 CSax. II 19
  • 1823 StaatsbMag. III 649
II übertragen: Spielkartenbesteuerung