Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufgericht
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Kaufgeld
kaufgenehm
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kaufgerecht
Kaufgericht
, n.I Gericht außerhalb des ordentlichen Gerichtstermins, das idR. von einer Partei verlangt und auf ihre Kosten gehalten wird, besonders als Gastgericht (I)
II Sondergericht für kaufmännische Angelegenheiten