Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kaufklage

Kaufklage

, f.

Klage auf Erfüllung eines Kaufvertrags 
  • kaufklage, da zwischen kaͤufer und verkaͤufer auf das kaufgeld, die uͤbergabe der sache und andere zu leistende dinge geklagt wird
    1754 Ludovici,KfmLex.1 III 859
  • die kaufklage stellet der kaͤufer gegen den verkaͤuffer an, daß er die ... verbindlichkeiten erfuͤlle oder ... das interesse erstatte
    1794 Schwarz,LausWB. V Anh. 120
  • da der kaufcontract ein bilateralcontract ist, so entstehen aus demselben zwey klagen ... die kaufklage (actio emti) und verkaufsklage (actio venditi)
    1801 RepRecht IX 104
  • 1830 Puchta,Justizämter II 222