Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kesselgeld

Kesselgeld

, n.

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I Gebühr für die Haltung eines eigenen oder Benutzung eines durch die Obrigkeit zur Verfügung gestellten Kessels 

I 1 für die Herstellung von Kesselbier und die gewerbsmäßige Herstellung von Bier oder Branntwein (aus dem ursprünglich für die Bierwürze erhobenen Grutgeld)
I 2 für verschiedene Benutzungszwecke
II beim Eintritt in die Zunft der Hutmacher und der Wollenweber zu entrichtende Aufnahmegebühr für die Erhaltung der Kleinode ihrer kirchlichen Bruderschaften
III Gebühr beim Schiffbau oder Trinkgeld?
IV Abgabe der fünf "Laden" des Tiroler Kaltschmiedehandwerks an das Hofzahlmeisteramt für die Gewährung zollfreier Kupfereinfuhr
V Gebühr für die Erteilung einer Heiratserlaubnis anstelle der Abgabe eines Kessels
  • oJ. GrRA.4 I 531
VI den Dienstboten für Einkäufe mitgegebenes Geld
unter Ausschluss der Schreibform(en):