Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kind

Kind

, n.
I Bezeichnung für einen Menschen innerhalb seiner ersten Altersstufe, die (meist) von der Geburt an bis zu einem rechtlich unterschiedlich festgelegten Zeitpunkt gerechnet wird und innerhalb derer man nicht in vollem Umfang am Rechtsleben teilnimmt, jedoch einen besonderen strafrechtlichen Schutz genießt
II Bezeichnung für die Nachkommen eines Elternpaares
  • 1 im engeren Sinn als Bezeichnung eines Nachkommen der ersten Generation ohne Beschränkung auf eine bestimmte Altersstufe
    • a Kind aus einer od. mehreren Ehen, elterl. Gewalt
    • b legitimiertes Kind 
    • c Kind aus einer Ehe zur linken Hand
    • d angenommenes Kind 
    • e Kind aus unehelicher oder unehrlicher Geburt
    • f Einfluß der Rechtsstellung der Eltern auf die des Kindes 
  • 2 allgemein als Bezeichnung eines Nachkommen ohne Beschränkung auf die erste Generation
    • a ohne nähere Kennzeichnung des Verwandtschaftsgrades
    • b drittes, viertes Kind als Bezeichnung eines Verwandtschaftsverhältnisses im dritten beziehungsweise vierten Grad
III in eingeschränkter oder übertragener Bedeutung
  • 1 Bezeichnung für ein Mädchen im Unterschied zu Knaben
  • 2 Bezeichnung für eine Person, die einer Gemeinschaft angehört
    • a Mitglied der Schiffsbesatzung
    • b der in einer Gemeinde Geborene oder Aufgewachsene
  • 3 Pflegling eines Spitals
  • 4 geistliches Kind Patenkind
  • 5 goldenes Kind der meist in Edelmetall dargestellte St. Arnual und das ihm geweihte Stift bei Saarbrücken
  • 6 überzählige Getreidegarbe, die nicht unter die Zehntpflicht fällt