Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)ding
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Kirch(en)dienst
Kirch(en)ding
, n.I der einer Kirche gehörende Gegenstand
II an frühere Gerichtsstatt (I) erinnernder Flurnamen beziehungsweise ein mit einer Mauer halbkreisförmig umgrenzter Platz vor einer Kirche (I), der nach der Überlieferung früher Dingstatt (II) war
III die Kirche betreffende Angelegenheit