Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirch(en)schlüssel

I Schlüssel zu kirchlichen Räumen und Behältnissen, vor allem als Zeichen der Besitzergreifung und der Amtsgewalt sowie des Zugangsrechts bei Simultankirchen, daneben benutzt zum Siegeln und als Wurfgerät zur räumlichen Abgrenzung von Gerichtsrechten
II bildlich für die Kirchengewalt (I), insbesondere das kirchliche Bannrecht