Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspiel(s)leute

I Einwohner eines Kirchspiels, die teilweise an der Kirchen- und Gemeindeverwaltung teilnehmen
II im frühen Lübecker Stadtrecht: die zu einem Kirchspiel (vom Rat?) für die Regelung bestimmter Rechtsangelegenheiten Abgeordneten