Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klag(e)punkt

I der Begründung eines Rechtsanspruchs dienendes, auf einen von mehreren Tatsachenkomplexen bezogenes Einzelvorbringen im Prozeß, einzelne Position einer Klage (I), auch der Anspruch selbst
II Vorbringen im prozeßvorbereitenden oder (nicht rechtsförmlichen) Beschwerdeverfahren