Klosteramt, Klostersamt, n.
Klosteramt, Klostersamt, n.
ein mit Pfründe und unter Umständen eigenem Vermögen ausgestatteter Tätigkeitsbereich innerhalb eines Klosters (II), der durch einen Klostergeistlichen wahrgenommen wird, später oft bloßes Ehrenamt
Verwaltungsbehörde für das Klosteramt (II)