Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Konsistorium

I im mittelalterlichen und neuzeitlich-katholischen Kirchenrecht
  • 1 die Versammlung der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes
  • 2 die den Bischof in der Ausübung seiner Jurisdiktion unterstützende Behörde
II im Bereich der evangelischen Kirche vom 16. Jh. an eine vom Landesherrn eingerichtete kirchliche Verwaltungs- und Justizbehörde mit gemischt weltl.-geistl. Besetzung; reich belegt in Sehling,EvKO.
III Rechtsprechungs- und Beratungsorgan im weltlichen Bereich