Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Koppel

Koppel

, f., tw. auch m. u. n., Kuppel, f.
die Bedeutung "geschlechtliche Verbindung" behandelt unter Kuppel- 
I Recht auf Verpflegung von Pferden oder Jagdhunden
II (tw. gemeinschaftlich besessenes) Stück Land
III Personenverbindung
IV Maß
  • 1 Bündel
  • 2 Weinmaß
V Abgabe
  • 1 Hörigenabgabe
  • 2 Abgabe an den Gerichtsherrn anläßlich der jährlichen Gerichtsreise, bestehend aus einem Mutt Gerste, vier alten flämischen Schillingen und zwei Hühnern
  • 3 in Saarbrücken und St. Johann Abgabe für verkaufte Frucht als Bestandteil des Pfundzolls 
VI Vorschrift