Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Küchenbruder

I "Klosterkoch" Lasch-Borchling II 610
II im Ggs. zum Dockenbruder nicht vollberechtigtes Mitglied der "Großen Gilde" der Kaufleute in Riga; die Küchenbrüder treten in der Küche des Gildehauses zusammen